Entgeltumwandlung
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung. Bei der Entgeltumwandlung werden Teile des Gehalts in Rentenansprüche, das heißt Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt. Der Arbeitgeber bestimmt dabei den Durchführungsweg und den Anbieter.
Gefördert wird diese Form der Altersversorgung, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts bis zu einem bestimmten Höchstbetrag keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben erhoben werden. Der jährliche Höchstbetrag ist dynamisch und abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (BBG/West). Dabei sind die Beiträge bis 4% der BBG sozialversicherungsfrei (2023: 3.504 Euro) und bis 8% der BBG steuerfrei (2023: 7.008). Dafür ist die spätere Zahlung der Versorgungsleistungen an den Arbeitnehmer sozialversicherungs- und einkommensteuerpflichtig.
Besonderheit für Arbeitnehmer: In der Regel kann der Arbeitnehmer seinen Entgeltumwandlungsvertrag von einem Arbeitgeber zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Wichtig für Sie als Arbeitgeber
-
Nutzen Sie dieses Instrument für Ihre erfolgreiche Personalentwicklung. Die betriebliche Altersversorgung steigert Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, motiviert Ihre Mitarbeiter und eröffnet beiden Seiten neue finanzielle und planerische Spielräume.
-
Unsere maßgeschneiderten Vorsorgekonzepte schöpfen ein breites Spektrum an Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter sowie Topmanagement und Geschäftsführung aus – mit diesen ausgezeichneten Produkten:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage
Führungskräfteversorgung
Je höher das Einkommen während der Berufstätigkeit, desto größer ist die Differenz zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das liegt daran, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt sind. Für den Gehaltsteil oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze werden keine Beiträge gezahlt und damit auch keine Rentenansprüche erworben. Eine Investition in eine zusätzliche Altersvorsorge ist daher für Führungskräfte unerlässlich.
Wer also im Alter seinen gewohnten Lebensstandard fortführen möchte, sollte so früh wie möglich zusätzlich vorsorgen.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass Führungskräfte ein solches Engagement des Unternehmens sehr zu schätzen wissen. Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein entsprechendes Modell für Ihre Führungskräfte.
Wichtig für Sie als Arbeitgeber
-
Motivation
Eine durchdachte ergänzende Vorsorge trägt maßgeblich zur Motivation und Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen bei. Die für die Führungskräfte richtige Versorgung ist somit auch Ausdruck sozialer Verantwortung des Arbeitgebers.
-
Die zusätzliche Vorsorge für Führungskräfte muss unabhängig vom Anspruch auf Entgeltumwandlung sein. Um die Rentenlücke zu schließen, sind höhere und flexible Beiträge erforderlich. Deshalb sollten jene Durchführungswege genutzt werden, die steuerlich eine unbegrenzte und gegebenenfalls auch variable Dotierung zulassen. Dies sind:
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage
Nutzen Sie die Steuervorteile im Rahmen dieser Durchführungswege und profitieren Sie dabei von einer effektiven Absicherung mit hohen Renditechancen. Wir unterstützen Sie dabei, das für Sie beste Konzept auszuwählen und umzusetzen.
Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH ist quasi Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person. Oftmals verfügen geschäftsführende Gesellschafter über überdurchschnittlich hohe Bezüge in der Aktivzeit, erhalten jedoch in der Rentenphase aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine oder lediglich geringe Leistungen. Ihre Gehälter liegen meist über der Beitragsbemessungsgrenze.
Die besondere steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Situation eines geschäftsführenden Gesellschafters erfordert Erfahrung und Detailkenntnis bei der Gestaltung der Vorsorge. Die Spezialisten von Allianz Pension Partners zeigen Ihnen gerne, wie Sie als geschäftsführender Gesellschafter optimal für Ihre Zukunft vorsorgen.
Vorteile für Arbeitgeber
-
Der geschäftsführende Gesellschafter ist nicht zwingend sozialversicherungspflichtig. Das wichtigste Indiz zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist die Höhe der Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von der Sozialversicherung befreit, wenn er aufgrund dieser Beteiligung maßgebenden Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft ausüben kann.
-
Beim nicht beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter gelten die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Dagegen finden diese bei den beherrschenden geschäftsführenden Gesellschaftern keine Anwendung. Für sie gelten besondere Regeln, unter anderem:
- kein Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
- keine gesetzliche Regelung zur Unverfallbarkeit von Ansprüchen
- im Rentenbezug keine Pflicht der Gesellschaft, die Betriebsrente anzupassen.
Um auch den beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter entsprechend zu schützen, sind daher weitere Vereinbarungen zu treffen.
-
Bei der Gestaltung der Vorsorge für den beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter ist darauf zu achten, dass der Fiskus die Vorsorgelösung steuerlich anerkennt. Voraussetzungen dafür sind:
- Es muss ein arbeitsrechtlich anerkanntes Dienstverhältnis zur Gesellschaft bestehen. Es muss eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§181 BGB) vorliegen und im Handelsregister eingetragen sein.
- Die Erteilung oder Änderung einer Versorgungszusage bedarf eines Gesellschafterbeschlusses, ebenso die Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung.
Gerne unterstützen wir Sie bei einer entsprechenden Analyse und anschließenden Beurteilung von geschäftsführenden Gesellschaftern und erstellen ein geeignetes Vorsorgemodell.
Neuordnung bestehender Pensionszusagen
Von Zeit zu Zeit das bestehende Versorgungssystem zu überprüfen, kann sich bezahlt machen. Entspricht die betriebliche Altersvorsorge noch den Anforderungen Ihres Unternehmens? Muss sie an veränderte Gegebenheiten des wirtschaftlichen Umfeldes oder an neue Rechtsprechung angepasst werden?
In folgenden Fällen wird in jedem Fall eine Neubewertung und möglicherweise eine Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung erfolgen:
- Eine bevorstehende Unternehmensnachfolge lenkt den Blick auf die Finanzierbarkeit der Pensionsverpflichtungen.
- Im Vorfeld eines geplanten Unternehmensverkaufs muss die Bilanz von Verbindlichkeiten bereinigt werden.
Nehmen Sie die Neuordnung vor, solange Sie keine äußeren Zwänge dazu haben. Denn nur dann finden Sie die für Ihr Unternehmen optimale Lösung.
Vorteile für Arbeitgeber
Sie legen die Ziele für Ihr Unternehmen fest. Wir unterstützen Sie dabei, diese zu erreichen. Den Weg zur optimalen Lösung finden Sie, indem Sie die folgenden Fragen beantworten:
- Was soll mit der Neuordnung erreicht werden?
- Was ist steuerlich und bilanziell sinnvoll?
- Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?
- Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung?
Ihre Vorteile mit Allianz Pension Partners
Allianz Pension Partners ist spezialisiert auf die umfassende Beratung und Begleitung von Unternehmen bei betrieblichen Vorsorgelösungen. Die Qualität unserer Beratung und Services gründet auf
Mal persönlich. Mal digital. Immer in Ihrer Nähe.
Vereinbaren Sie mit uns eine Online-Beratung oder buchen Sie Ihren Termin gleich hier online.
Überall in Deutschland