Nach dem BRSG ist vor dem BRSG...

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollte die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden. In weiten Teilen ist dies auch gelungen. Manche Regelungen des BRSG werden jedoch nur sehr zögerlich von der Praxis umgesetzt, so etwa das Sozialpartnermodell.

Nach sechs Jahren ist es daher an der Zeit, eine Nachjustierung vorzunehmen. Vor ein paar Tagen wurde der Referentenentwurf zu einem „BRSG II“ bekannt. Ob dies nun der große Wurf wird oder doch nur eine Feinjustierung ist, bleibt abzuwarten.
  • Sozialpartnermodell: Die Möglichkeiten der Teilnahme für nicht tarifgebundene Arbeitgeber sollen erweitert werden.
  • Abfindung von Anwartschaften: Die Bagatellgrenze für die Abfindung von Anwartschaften soll erhöht werden.
  • Die Regelung zum vorzeitigen Betriebsrentenbezug soll auf Teilrenten erweitert werden.
  • Die Einkommensgrenzen bei der Förderung nach § 100 EstG soll dynamisiert werden.
  • Künftig sollen auf betrieblicher Ebene Opting-out Modelle möglich sein.

Bis auf den letzten Punkt scheinen die beabsichtigten Regelungen insbesondere für klein- oder mittelständische Betriebe auf den ersten Blick keine größere praktische Bedeutung zu haben. Wünschenswert wäre insbesondere ein Punkt gewesen: Die Harmonisierung der Freibeträge von Steuer- und Sozialversicherungsrecht bei der Dotierung der Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse.

 

Dies könnte einige Arbeitgeber dazu motivieren, einen bedeutenden Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. Außerdem müsste den Unternehmen und Arbeitnehmern nicht erklärt werden, warum sie zwar einen Anspruch auf Entgeltumwandlung von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV haben, diesen jedoch nicht vollständig nutzen sollten, da durch die Zuschussregelung des § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetzes wieder Sozialversicherungsbeiträge anfallen – was eigentlich kontraproduktiv ist.

Also doch eher Feinjustierung als der Wurf?

 

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Dr. Albrecht Eisenreich, albrecht.eisenreich@allianzpp.com

 

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