Betriebsrentenstärkungsgesetz – Informationen für Arbeitnehmer

Weil die gesetzliche Rente für viele Arbeitnehmer im Alter bei Weitem nicht reichen wird, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2018 die Betriebsrente gestärkt. Die Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) soll es auch Arbeitnehmern mit niedrigem und mittlerem Einkommen ermöglichen, fürs Alter vorzusorgen. Was sich für Sie ändert, erklären wir Ihnen im Folgenden.

> Einordnung: Was hinter der neuen Betriebsrente steckt

> Vorteile: Wie Arbeitnehmer von der Reform der Betriebsrente profitieren

> Häufige Fragen: Hier finden Arbeitnehmer Antworten zur neuen bAV

Aus Sicht des Gesetzgebers haben zu wenige Menschen in Deutschland eine betriebliche Altersversorgung. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen und Geringverdiener nutzen die Vorteile der Betriebsrente kaum. Das hat sich zum 01.01.2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geändert.

Die Reform der Betriebsrente beinhaltet zwei Kernpunkte:

Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist eine bisher ungenutzte Form der Riester-Rente wieder attraktiv geworden. Die Kombination aus Riester und der betrieblichen Altervorsorge: die Riester-bAV.

Neuerungen seit 2018:

  • Erhöung der Grundzulage von 154 auf 175 Euro.
    Voraussetzung wie bisher: Einzahlung von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in seinen Riestervertrag.
  • Abschaffung der doppelten Verbeitragung.
    Das bedeutet, dass man im Alter die Riesterrente zwar wie üblich versteuern muss, aber keine Sozialabgaben mehr zahlt.

Vorteile der Riester-bAV gegenüber einem privaten Riestervertrag:

  • Die Kosten sind deutlich geringer, wenn der Vertrag über den Arbeitgeber läuft.
  • Da der Arbeitgeber in der Regel den günstigsten Anbieter ausgewählt hat, profitiert man von Sonderkonditionen.
Mitarbeiter an einer Anlage: mehr Geld im Alter
Mitarbeiter an einer Anlage: mehr Geld im Alter

Ausgerechnet diejenigen, die eine Betriebsrente im Alter dringend nötig hätten, stehen in Deutschland bislang oft ohne da: Die Verbreitung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist unter Geringverdienern und Arbeitnehmern in Kleinbetrieben viel zu gering.

Ein neues bAV-Gesetz war dringend nötig, darin sind sich alle einig. Die
Bundesregierung hat mit der Reform der Betriebsrente den Weg frei gemacht, damit die Menschen im Ruhestand mehr Geld zur Verfügung haben.

Profitieren Sie bereits von den Vorteilen einer Betriebsrente? Sie müssen Ihren
Anspruch darauf nur geltend machen. Das kann sich durch die Gesetzesänderung noch mehr lohnen: Fragen Sie in der Personalabteilung oder bei der Arbeitnehmervertretung nach, ob ihr Arbeitgeber bereits eine Betriebsrente anbietet und sich daran finanziell beteiligt.

Mit einer Betriebsrente können Arbeitnehmer entspannter dem Ruhestand entgegensehen. Denn als zweite Säule der Altersvorsorge ist die bAV ein echtes Pfund: Man sorgt selbst für das Alter vor – und der Staat hilft mit. Die neue betriebliche Altersvorsorge gewährt seit 2018 erhöhte Steuerfreibeträge und weitere Vorteile.

Und damit sich die Betriebsrente auch für Arbeitnehmer mit niedrigem und mittlerem Einkommen lohnt, bleibt der Anspruch auf Grundsicherung im Alter erhalten. Die Vorteile in der Übersicht:

Glühbirne: Lexikon zur neuen Betriebsrente
Die wichtigsten bAV-Fachbegriffe
Glühbirne: Lexikon zur neuen Betriebsrente
Von A wie Anlagestock bis Z wie Zielrente: Unser bAV-Lexikon erklärt Ihnen möglichst einfach und verständlich alle Fachbegriffe, die bei der betrieblichen Altersvorsorge im Allgemeinen und beim Betriebsrentenstärkungsgesetz im Speziellen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig sind.
Die bAV-Reform ist da.
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  • Nur jeder zweite Beschäftigte in Deutschland hat derzeit eine Betriebsrente. Vor allem Geringverdiener und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen stehen oft ohne bAV da. Ihnen droht die Altersarmut, weil die gesetzliche Rente bei Weitem nicht reicht. Die betriebliche Altersvorsorge hilft, diese Lücke zu schließen. Sie ist damit eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Die Bundesregierung möchte mit der Reform der Betriebsrente deren Verbreitung fördern.
  • Auch Arbeitnehmer, die bereits jetzt eine Betriebsrente aufbauen, profitieren seit 1. Januar 2018 von den Änderungen für bestehende Versorgungssysteme. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss gilt erst ab 2022 für bestehende Entgeltumwandlungen.
  • Über das Angebot der betrieblichen Altersversorgung entscheidet stets der Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich deshalb an Ihren Arbeitgeber, an die Personalabteilung oder Ihre Arbeitnehmervertretung wenden.
  • Wenn Sie in Elternzeit sind oder zum Arbeiten ins Ausland gehen oder als Angestellter in der Ansparphase so lange krank sind, dass Sie deswegen kein Gehalt mehr beziehen und deshalb Ihre Beiträge zur Betriebsrente nicht zahlen können, gibt es nun die Möglichkeit der steuerfreien Nachzahlung.
  • Mit den Änderungen bei der Betriebsrente und der Einführung des Sozialpartnermodells ergeben sich völlig neue Möglichkeiten. Was dies für Sie als Arbeitnehmervertreter und Ihr Unternehmen bedeutet, erläutern Ihnen gerne die Berater der Allianz Pension Partners.
  • Das Herzstück des Sozialpartnermodells ist die Einführung einer reinen Beitragszusage. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu bezahlen. Arbeitnehmer bekommen im Umkehrschluss hinsichtlich der Höhe der späteren Leistung keine Garantie mehr („Zielrente“).

    Durch den Wegfall der Garantien ist eine freie Kapitalanlage möglich. Dadurch steigen auch die Renditechancen und damit die Aussicht auf eine höhere Rente. Um mit hoher Sicherheit ein vorher bestimmtes Versorgungsniveau zu erreichen, kann ein entsprechender Tarifvertrag einen zusätzlichen Sicherungsbeitrag vorsehen, der allein vom Arbeitgeber zu tragen ist.

    Ob und wie das Sozialpartnermodell auch in Ihrem Unternehmen eingeführt wird, erfragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder in der Personalabteilung.