Die wichtigsten bAV-Änderungen für Unternehmer
Die neue Zuschussregelung trifft auf die zusätzliche Herausforderung einer gewachsenen bAV-Landschaft eines Unternehmens
Die neue betriebliche Altersvorsorge.
Das steckt dahinter.
Das steckt dahinter.
Um für mehr Arbeitnehmer – insbesondere in kleinen und mittelständischen Firmen – eine zusätzliche bAV zu ermöglichen, wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Die wesentlichen Inhalte:
- Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge wurden vom Staat verändert, das betrifft auch bestehende Betriebsrenten.
- Das neue Sozialpartnermodell ergänzt die bAV.
Riester-bAV: So riestert man jetzt
Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist eine bisher ungenutzte Form der Riester-Rente wieder attraktiv geworden. Die Kombination aus Riester und der betrieblichen Altervorsorge: die Riester-bAV.
Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen und HR-Manager profitieren von der attraktiven Vorsorgelösung:
Das Sozialpartnermodell
Das Sozialpartnermodell kann im Rahmen eines Tarifvertrags eingeführt werden. Es ermöglicht erstmalig eine reine Beitragszusage, d.h. der Arbeitgeber haftet nicht mehr für spätere Leistungen. Dafür muss der Unternehmer künftig seinen Arbeitnehmern einen Zuschuss zur Betriebsrente gewähren.
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Häufige Fragen
Zur Reform der Betriebsrente für Unternehmen
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Die Bundesregierung hat von Beginn an deutlich gemacht, dass das neue Gesetz die bestehende bAV nicht beschädigen soll. Steuerliche Verbesserungen gelten auch für bestehende Betriebsrenten. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss wurde zum 1.1.2019 für neue Entgeltumwandlungen eingeführt. Ab 2022 erfolgt die Einführung für bestehende Entgeltumwandlungen. Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern bereits jetzt einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung, sollten Sie bei der bisherigen Vereinbarung überprüfen, wie sich der neue verpflichtende Arbeitgeberzuschuss darauf auswirkt.
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Durch die Berichterstattung in den Medien bekommt die betriebliche Altersversorgung viel Aufmerksamkeit, auch bei Arbeitnehmern und Bewerbern. Seien Sie auf Nachfragen zur Betriebsrente vorbereitet. Zeigen Sie sich informiert und aufgeschlossen, können Sie punkten. Gleichzeitig bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz Anlass, nicht mehr zeitgemäße bAV-Systeme zu überprüfen und zu modernisieren.
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Nutzen Sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Anlass zur Überprüfung Ihrer eigenen Versorgungssituation. Die Reform der betrieblichen Altersversorgung bietet seit 2018 mehr Möglichkeiten, um Steuern zu sparen und fürs Alter vorzusorgen. Der Staat hat zudem die Attraktivität der Riester-Förderung erhöht.
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft der Gesetzgeber zunächst die Rahmenbedingungen fürs Sozialpartnermodell. Zum aktuellen Zeitpunkt steht noch nicht fest, in welchen Branchen, mit welchem Inhalt und wann entsprechende Tarifverträge abgeschlossen werden. Ohne eine tarifvertragliche Umsetzung entfaltet das Sozialpartnermodell keine Wirkung.
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Der Gesetzgeber schafft bei der Betriebsrente neue Möglichkeiten, das ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings können zusätzliche Varianten auch die Komplexität erhöhen. Wir machen es einfach für Sie! Die Berater der Allianz Pension Partners zeigen Ihnen auf, welches System für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und wie Sie es ohne großen Aufwand umsetzen können.