Betriebsrentenstärkungsgesetz

Änderungen für Unternehmer

Für Unternehmen gibt seit 01.01.2022 neue Bestimmungen. Passen Sie Ihre bestehenden Betriebsrenten an.

Gestaltungsmöglichkeiten in bestehenden Systemen
Die gewachsene bAV-Landschaft eines Unternehmens in vielen Facetten

Um für mehr Arbeitnehmer – insbesondere in kleinen und mittelständischen Firmen – eine zusätzliche bAV zu ermöglichen, wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Die wesentlichen Inhalte:

  • Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge wurden vom Staat verändert, das betrifft auch bestehende Betriebsrenten.
  • Das neue Sozialpartnermodell ergänzt die bAV.
Informationen für Arbeitgeber

Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist eine bisher ungenutzte Form der Riester-Rente wieder attraktiv geworden. Die Kombination aus Riester und der betrieblichen Altervorsorge: die Riester-bAV.

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen und HR-Manager profitieren von der attraktiven Vorsorgelösung:

  • Stärkung der Mitarbeiterbindung
  • Optimierung des Betriebsklimas
  • Kein erhöhter Verwaltungsaufwand
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Die bAV-Reform ist da.
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  • Die Bundesregierung hat von Beginn an deutlich gemacht, dass das neue Gesetz die bestehende bAV nicht beschädigen soll. Steuerliche Verbesserungen gelten auch für bestehende Betriebsrenten. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss wurde zum 1.1.2019 für neue Entgeltumwandlungen eingeführt. Ab 2022 erfolgt die Einführung für bestehende Entgeltumwandlungen. Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern bereits jetzt einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung, sollten Sie bei der bisherigen Vereinbarung überprüfen, wie sich der neue verpflichtende Arbeitgeberzuschuss darauf auswirkt.
  • Durch die Berichterstattung in den Medien bekommt die betriebliche Altersversorgung viel Aufmerksamkeit, auch bei Arbeitnehmern und Bewerbern. Seien Sie auf Nachfragen zur Betriebsrente vorbereitet. Zeigen Sie sich informiert und aufgeschlossen, können Sie punkten. Gleichzeitig bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz Anlass, nicht mehr zeitgemäße bAV-Systeme zu überprüfen und zu modernisieren.
  • Nutzen Sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Anlass zur Überprüfung Ihrer eigenen Versorgungssituation. Die Reform der betrieblichen Altersversorgung bietet seit 2018 mehr Möglichkeiten, um Steuern zu sparen und fürs Alter vorzusorgen. Der Staat hat zudem die Attraktivität der Riester-Förderung erhöht.
  • Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft der Gesetzgeber zunächst die Rahmenbedingungen fürs Sozialpartnermodell. Zum aktuellen Zeitpunkt steht noch nicht fest, in welchen Branchen, mit welchem Inhalt und wann entsprechende Tarifverträge abgeschlossen werden. Ohne eine tarifvertragliche Umsetzung entfaltet das Sozialpartnermodell keine Wirkung.
  • Der Gesetzgeber schafft bei der Betriebsrente neue Möglichkeiten, das ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings können zusätzliche Varianten auch die Komplexität erhöhen. Wir machen es einfach für Sie! Die Berater der Allianz Pension Partners zeigen Ihnen auf, welches System für Ihr Unternehmen sinnvoll ist und wie Sie es ohne großen Aufwand umsetzen können.
Glühbirne: Lexikon zur neuen Betriebsrente
Die wichtigsten bAV-Fachbegriffe
Glühbirne: Lexikon zur neuen Betriebsrente
Von A wie Anlagestock bis Z wie Zielrente: Unser bAV-Lexikon erklärt Ihnen möglichst einfach und verständlich alle Fachbegriffe, die bei der betrieblichen Altersvorsorge im Allgemeinen und beim Betriebsrentenstärkungsgesetz im Speziellen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig sind.