Einfacher zur Einkommensvorsorge – das Belegschaftskonzept von MetallRente
Zahlreiche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die Möglichkeit, ergänzend zur Altersvorsorge zusätzlich auch für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, gehört doch die Vorsorge für den Fall der Erwerbsminderung in das „Standardprogramm“ der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch sehen Tarifverträge im Grundsatz ein umfassendes Angebot zur Absicherung vor.
Doch nicht in jedem Unternehmen ist die betriebliche Einkommensvorsorge möglich. Das liegt zum Teil daran, dass keine entsprechenden Regelungen getroffen wurden, manchmal passt diese Art der Vorsorge aber auch einfach nicht zur Struktur des Unternehmens.
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist es vor allem die vereinfachte Gesundheitserklärung, über die die Beschäftigten einen schnellen und einfachen Zugang zu der benötigten Absicherung erhalten können. In Unternehmen, in denen die Absicherung der Arbeitskraft bewusst aus der Sphäre der betrieblichen Altersversorgung herausgehalten werden soll, kann den Beschäftigten jedoch mithilfe des sogenannten „Belegschaftskonzeptes“ ein entsprechender Schutz gewährt werden.
Mit dem Belegschaftskonzept zur Arbeitskraftabsicherung können branchenangehörige Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen vereinfachten Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung von MetallRente (MetallRente.BU) ermöglichen. Voraussetzung ist, dass perspektivisch eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten das Angebot auch annimmt. Über den Arbeitgeber können sich die Beschäftigten zum Thema Arbeitskraftabsicherung informieren und die Vorteile des Konzepts nutzen. Da es sich hierbei um einen Vertrag außerhalb der betrieblichen Altersversorgung handelt, hat der Arbeitgeber im weiteren Verlauf keinen organisatorischen Aufwand.
Entscheiden sich Beschäftigte für eine Absicherung über das Belegschaftskonzept, profitieren sie von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Das heißt, bei der Antragstellung gibt es deutlich weniger Gesundheitsfragen, als ansonsten erforderlich sind. Das erleichtert den Zugang zur Arbeitskraftabsicherung enorm.
Seit Kurzem noch mehr Leistung
Seit April 2020 wurden die ohnehin bereits ausgezeichneten Bedingungen der MetallRente.BU weiter verbessert. Mitarbeiter erhalten
- Akuthilfe bei bestimmten Erkrankungen
- Wiedereingliederungshilfe
- erweiterte Überbrückungsmöglichkeiten bei finanziellen Engpässen (z.B. bei Elternzeit oder Kurzarbeit)
Optional können zudem Pflegeabsicherungen oder eine Zusatzversicherung gegen schwere Krankheiten eingeschlossen werden.
Vorteile des Belegschaftskonzepts
Genutzt werden kann die Berufsunfähigkeitsversicherung von MetallRente übrigens nicht nur von den Mitarbeitern eines Unternehmens. Die günstigen Tarife stehen auch deren Ehepartnern, Lebensgefährten oder Kindern der Beschäftigten zur Verfügung. Schüler, Auszubildende und Studenten profitieren in dem Tarif von einer eigenen BU-Definition, die speziell auf die Schul- bzw. Berufsausbildung und das Studium zugeschnitten ist. Zusätzlich kann bei Bedarf ein reduzierter Anfangsbeitrag vereinbart werden.
Ein Angebot zur Einkommensvorsorge bedeutet für den Arbeitgeber nicht nur die Wahrung seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, sondern bietet ihm auch hinsichtlich der Steigerung seiner Arbeitgeberattraktivität einen Mehrwert. Das Belegschaftskonzept von MetallRente ist dabei eine sehr interessante Alternative.
Fragen dazu? Unsere Berater informieren Sie gerne und beantworten alle Fragen rund um das Thema Arbeitskraftabsicherung.
Artikel vom 19.05.2020 | Mehr wissen! Newsletter 2020/02
Jetzt unverbindlich informieren
Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin.