Wenig überraschend – der Beitragssatz zum PSV steigt auf 4,2 Promille
Wer im Alter eine ausschließlich vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente genießt, kann sich glücklich schätzen. Was aber, wenn der Arbeitgeber insolvent wird und die Betriebsrente nicht mehr zahlen kann?
Für diesen Fall sieht das Betriebsrentengesetz für Direktzusagen eine eigenständige Insolvenzsicherung vor. Diese wird über den Pensionssicherungsverein organisiert und allein vom Arbeitgeber finanziert.
Am Ende eines Jahres ermittelt der Pensionssicherungsverein auf Basis der gemeldeten Bemessungsgrundlage – in der Regel die Rückstellungen für die Betriebsrenten – und der im laufenden Kalenderjahr eingetretenen Insolvenzen den Finanzierungsbedarf.
Im Jahr 2020 müssen die insgesamt ca. 95.200 Unternehmen, die beim PSV Mitglied sind, einen Betrag von ca. 1,483 Mrd. Euro aufbringen; das sind mehr als 300 Mio. Euro mehr als im letzten Jahr. Damit steigt der Beitragssatz im PSV wieder signifikant. Er liegt mit 4,2 Promille deutlich über dem Beitragssatz für 2019 und weit über dem statistischen Mittel.
Diese Entwicklung sollte aber angesichts der aktuellen Lage niemand verwundern und wir sollten uns immer vor Augen führen, dass es noch schlimmer hätte kommen können.
Artikel vom 23.11.2020 | Mehr wissen! Newsletter 2020/4
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