Wer im Alter eine nur vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente genießen kann, kann sich glücklich schätzen. Was aber, wenn der Arbeitgeber insolvent wird und die Betriebsrente nicht mehr zahlen kann?

Für diesen Fall sieht das Betriebsrentengesetz für Direktzusagen eine eigenständige Insolvenzsicherung vor. Diese wird über den Pensionssicherungsverein organisiert und allein vom Arbeitgeber finanziert.

Am Ende eines Jahres ermittelt der Pensionssicherungsverein auf Basis der gemeldeten Bemessungsgrundlage – in der Regel die Rückstellungen für die Betriebsrenten – und der im laufenden Kalenderjahr eingetretenen Insolvenzen den Finanzierungsbedarf.

Der Pensionssicherungsverein hat vor Kurzem den Beitragssatz für das Jahr 2022 bekannt gegeben. Dieser liegt mit 1,8 Promille zwar über dem Beitragssatz des Vorjahres, jedoch unter dem langjährigen Mittel von 2,7 Promille.

 

Artikel vom 1.12.2022 | Mehr wissen! Newsletter 2022/3

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