Das müssen Arbeitgeber für die Sicherheit der Betriebsrenten zahlen – 3,1 Promille
Wer im Alter eine nur vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente genießen kann, kann sich glücklich schätzen. Was aber, wenn der Arbeitgeber insolvent wird und die Betriebsrente nicht mehr zahlen kann?
Damit dies nicht passiert, sieht das Betriebsrentengesetz für Direktzusagen eine eigenständige Insolvenzsicherung vor. Diese wird über den Pensionssicherungsverein (PSV) organisiert und allein vom Arbeitgeber finanziert.
Am Ende eines Jahres ermittelt der Pensionssicherungsverein auf Grundlage der gemeldeten Bemessungsgrundlage – in der Regel die Rückstellungen für die Betriebsrenten – und der im laufenden Kalenderjahr eingetretenen Insolvenzen den Finanzierungsbedarf.
Im Jahr 2019 müssen die insgesamt ca. 95.400 Unternehmen, die beim PSV Mitglied sind, einen Betrag von ca. 1,079 Mrd. Euro aufbringen; das sind über 300 Mio. Euro mehr als im Jahr 2018. Damit steigt auch der Beitragssatz im PSV wieder signifikant. Er liegt mit 3,1 Promille um beinahe 50% über dem Beitragssatz für 2018. Erste Schätzungen des PSV Mitte des Jahres gingen noch von einem Beitragssatz von unter 2 Promille aus. Die Veränderung ist v.a. der sich abkühlenden Konjunktur geschuldet.
Artikel vom 26.11.2019 | Mehr wissen! Newsletter 2019/04
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