Umfangreiche Neuregelungen in der betrieblichen Arbeitskraftsicherung
Die Absicherung der Arbeitskraft im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bietet bei der passenden Gestaltung viele Vorteile – sowohl für die Unternehmen als auch für die Beschäftigten.
In den vergangenen Monaten und Jahren wurden dabei die Rahmenbedingungen bei der Allianz und bei MetallRente stetig erweitert und verbessert. Details zu den umfangreichen Unterstützungsangeboten bei längeren Erkrankungen und über die zusätzlichen Leistungen in der Grundfähigkeitsversicherung finden Sie in den separaten Artikeln.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung wurden Anfang 2022 die Berufsgruppen weiter verfeinert. Dadurch können die betrieblichen Lösungen noch passgenauer an die Struktur der Belegschaft angepasst werden. Die Bedingungen sind zudem von allen relevanten Ratingagenturen mit Bestnoten bewertet.
Der wesentliche Vorteil einer Absicherung im betrieblichen Umfeld ist das vereinfachte Aufnahmeverfahren, das heißt vor allem, dass im abgestimmten Rahmen bei einer Anmeldung keine oder nur weniger Gesundheitsfragen an die Person gestellt werden, die versichert werden soll.
1. Wegfall der Gesundheitsprüfung bei der Beitragsbefreiung in der Altersvorsorge
Häufig wird in Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart. Damit wird sichergestellt, dass die Auszahlung im Rentenalter auch dann gesichert ist, wenn die Person einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, ihre Tätigkeit auszuüben. Das ist vor allem sinnvoll, wenn sich der Arbeitgeber an der Altersvorsorge beteiligt, weil auch die Beiträge des Arbeitgebers mit übernommen werden.
Wenn die Beitragsübernahme eingeschlossen wird, ist dabei bislang in einigen Szenarien eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Dabei findet häufig eine Dienstobliegenheitserklärung Verwendung, teilweise werden aber auch Gesundheitsfragen an die Mitarbeitenden gestellt.
Dies kann Verzögerungen im Anmeldeprozess verursachen – und manchmal ist der Einschluss aus medizinischen Gründen auch gar nicht möglich. Außerdem können die Gesundheitsfragen dazu führen, dass die Anmeldung nicht direkt und durchgängig digital über FirmenOnline durchgeführt werden kann.
Ab dann kann die Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit bei Neuanmeldungen komplett ohne Gesundheitsprüfung erfolgen. Unabhängig vom Alter der Person, von der Dienstzugehörigkeit oder von der gewählten Altersvorsorge.
Der Einschluss der Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit wird damit zum Standard, der von den Mitarbeitenden im Einzelfall jedoch abgewählt werden kann.
2. Höhere Renten mit vereinfachter Aufnahme
Eine weitere, wesentliche Verbesserung ist die deutliche Anhebung der maximalen Rentenhöhen, die im Rahmen des vereinfachten Aufnahmeverfahrens abgesichert werden können.
Dabei kann jedes Unternehmen selbst entscheiden, ob es die einfache Dienstobliegenheitserklärung durch den Arbeitgeber verwendet oder ob eine Dienstobliegenheitserklärung durch die Mitarbeitenden genutzt werden soll. Diese ist etwas umfangreicher als die Erklärung des Arbeitgebers, damit können jedoch Gesamtrenten von über 3.000 Euro pro Monat abgesichert werden.
Welche Regelung für Ihr Unternehmen die passende ist, welche Absicherungshöhe bei Ihnen genutzt werden kann und was es zu beachten gilt, besprechen Sie am besten mit Ihrem Ansprechpartner von Allianz Pension Partners.
3. Dauerhafte Regelungen
Die Absicherung der Arbeitskraft ist nicht neu. Sie wird bereits in vielen Unternehmen genutzt, um den Beschäftigten einen zusätzlichen und wichtigen Baustein zur Vorsorge anzubieten.
Häufig wurden dabei individuelle Regelungen für das jeweilige Unternehmen vereinbart. Diese Regelungen waren dann meist zeitlich befristet, zum Beispiel für 12 Monate ab Einführung der entsprechenden Regelung. Anschließend konnten nur neue Mitarbeitende in den ersten 18 Monaten angemeldet werden.
4. Kompletter Verzicht auf Gesundheitsprüfung bei Finanzierung durch den Arbeitgeber
Grundsätzlich kann die Finanzierung in der betrieblichen Arbeitskraftsicherung auf drei Wegen erfolgen:
- Entgeltumwandlung
- mischfinanziert
- arbeitgeberfinanziert
Bei der Finanzierung durch den Arbeitgeber kann das Aufnahmeverfahren weiter vereinfacht werden, da dabei ein fest umschriebener Personenkreis versichert wird. Wenn das Kollektiv, das dabei gebildet wird, aus genügend Personen besteht, kann in bestimmten Grenzen sogar komplett auf eine Gesundheitsprüfung bei der Anmeldung verzichtet werden. Das bedeutet: Jeder kann versichert werden.
Damit wird die arbeitgeberfinanzierte Arbeitskraftsicherung auch für kleinere Unternehmen interessant, die ihren Mitarbeitenden etwas Besonderes bieten möchten. Und überall dort, wo bestimmte Gruppen (z.B. Werksfeuerwehr, Servicetechniker, leitende Mitarbeiter etc.) abgesichert werden sollen. Dabei gilt es natürlich, die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten.
Fazit
Eine moderne betriebliche Altersversorgung beinhaltet Lösungen zur Altersvorsorge und zur Absicherung der Arbeitskraft. Diese bietet bei der passenden Gestaltung viele Vorteile – sowohl für die Unternehmen als auch für die Beschäftigten.
Durch die umfangreichen Verbesserungen ist die Absicherung für viele Mitarbeitende eine sehr gute Ergänzung oder sogar die bessere Alternative im Vergleich zu einer privaten Versicherung.
Die Abwicklung wurde deutlich vereinfacht und unterscheidet sich kaum von den bekannten Prozessen der betrieblichen Altersvorsorge.
Insbesondere bei MetallRente stehen die Bausteine zur Arbeitskraftsicherung über den Durchführungsvertrag ohnehin in jedem Unternehmen zur Verfügung.
Sprechen Sie uns gerne dazu an, wie die vorhandenen Regelungen in Ihrem Unternehmen am besten genutzt werden können.
Artikel vom 28.06.2022 | Mehr wissen! Newsletter 2022/2
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