Am 12.10.2022 wurde der Regierungsentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 verabschiedet. Nachdem die Werte im letzten Jahr sogar gesunken waren, kehrt mit der neuen Rechengrößenverordnung wieder der Normalfall ein: Die Werte steigen. Die Festlegung der Werte folgt klaren gesetzlichen Regelungen. Maßgeblich für die neuen Werte ist die Lohn- und Gehaltssteigerung des Jahres 2021. Diese lag bei etwas mehr als 3%. Entsprechend erhöhen sich auch die Rechengrößen in der Sozialversicherung.
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