2. Fachcall von Allianz Pension Partners zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Dr. Albrecht Eisenreich erklärt
bAV-Reform: „Nutzen Sie die Spielräume des BRSG“

Die Einschätzung unseres Experten Dr. Albrecht Eisenreich
Allianz Dr. Eisenreich, Albrecht

Was im neuen Betriebsrentengesetz stehen wird, ist seit der Bundesrat-Zustimmung Anfang Juli bekannt. Doch was die Änderungen für Unternehmer und Personalmanager bedeuten, ist längst nicht einfach zu verstehen. Beim 2. Fachcall der Allianz Pension Partner am 13. Juli erklärte Dr. Albrecht Eisenreich die bAV-Reform und beantwortete die Fragen der Teilnehmer. Ziel und Motto des Termins waren identisch: „Gut gestärkt – das Betriebsrentenstärkungsgesetz kann kommen“.

„Unser Anliegen ist es, Ihnen Gestaltungshinweise für den Umgang mit den kommenden Regelungen zu geben“, begrüßte Dr. Eisenreich alle, die sich via Telefon in die Konferenz eingewählt hatten und den Vortrag auf ihren Bildschirmen verfolgen konnten. „Dass wir mit der Entscheidung, diese Fachkonferenz anzubieten richtigliegen, zeigt uns auch heute wieder die überwältigende Anzahl an Teilnehmern.“

Die Agenda des Fachcalls orientierte sich am Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist und sich in zwei Kernthemen teilen lässt: die Verbesserungen der Rahmenbedingungen bei der bestehenden Betriebsrente und die Einführung des Sozialpartnermodells („Nahles-Rente“). In seinem Vortrag orientierte sich Dr. Eisenreich an dieser Zweiteilung.

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Verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse „kein Problem“

Vor allem die verpflichtenden Arbeitgeberzuschüsse, die ab 2019 für neue und ab 2022 auch für alte Entgeltumwandlungsvereinbarungen gelten, weckten das Interesse der Fachcall-Teilnehmer. Fraglich sei, was die Differenzierung nach dem Zeitpunkt des Abschlusses der Entgeltumwandlungsvereinbarung für die betriebliche Praxis bedeuten werde, meint Dr. Eisenreich: „Denn welcher Arbeitnehmer wird im September oder Oktober 2018 eine Entgeltumwandlungsvereinbarung abschließen, wenn er nur ein paar Monate warten muss, um den Anspruch auf den Zuschuss vier Jahre früher zu erhalten?“

Letztlich sieht der Jurist allerdings mit den verpflichtenden Arbeitgeberzuschüssen „kein Problem“ auf die meisten Unternehmen zukommen: „Denn eine Vielzahl von Unternehmen gewährt bereits jetzt einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung“, sagte er. „In den Unternehmen, in denen solche Zuschussmodelle bereits existieren, muss lediglich überlegt werden, ob der neue gesetzliche Zuschuss neben die bisherige Regelung treten soll oder aber in dieser aufgehen soll.“

„Nahles-Rente“ bringt die Zielrente

Die Besonderheit des neu eingeführten Sozialpartnermodells, das ausschließlich auf tarifvertraglicher Basis umgesetzt werden kann, sei die vollständige Enthaftung des Arbeitgebers („Zielrente“), informierte Dr. Eisenreich: „Modelle dieser Art sind am Markt längst bekannt und auch bereits etabliert. So ist es dem Pensionsfonds bereits seit längerer Zeit möglich, ohne jegliche Garantien zu arbeiten.“

Auch wenn das Sozialpartnermodell ein Garantieverbot mit sich bringt, werden die Tarifvertragsparteien wohl über einen Sicherungsbeitrag verhandeln, sagte der Jurist. Dieser diene dazu, „dass nach dem Wegfall von Garantien ein vorher festgelegtes Versorgungsniveau erreicht wird“.

„Einmal Sozialpartnermodell, immer Sozialpartnermodell“

Weitere Besonderheiten der „Nahles-Rente“: „Als Leistung sieht das Sozialpartnermodell ausschließlich die Rentenleistung vor. Die Kapitaloption ist ausgeschlossen“, informierte Dr. Eisenreich. Und: Zwar könne beim Wechsel des Arbeitgebers ohne Weiteres eine Übertragung des Deckungskapitals in ein Sozialpartnermodell erfolgen, „eine Übertragung aus dem Sozialpartnermodell in eine bisher angebotene Direktversicherung wird es jedoch nicht geben“, sagte er: „Man kann dies mit der Formel ,Einmal Sozialpartnermodell, immer Sozialpartnermodell‘ umschreiben.“

Während sich viele Auswirkungen der Betriebsrenten-Reform schon recht konkret erfassen lassen, stehen hinter der neuen „Nahles-Rente“ noch einige Fragezeichen. „Wir können Ihnen zum Sozialpartnermodell am heutigen Tage lediglich einen schemenhaften Ausblick geben“, erklärte der Experte der Allianz Pension Partners. „Bis zur Umsetzung eines solchen Sozialpartnermodells wird noch einige Zeit ins Land gehen.“

 

bAV-Reform: „Lassen Sie sich nicht verunsichern!“

Dr. Albrecht Eisenreich appellierte schließlich an die Fachcall-Teilnehmer: „Lassen Sie sich in der nächsten Zeit nicht verunsichern! Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ist noch ein halbes Jahr Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Gehen Sie auf den für Ihr Unternehmen verantwortlichen Berater zu und erörtern Sie die Möglichkeiten, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet.“

 

Artikel vom 18.07.2017

Die Präsentationsfolien zum Fachcall finden Sie hier.
Die Aufzeichnung stellen wir Ihnen auch als YouTube-Video zur Verfügung:

 

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