Yasmin Fahimi zum Betriebsrentenstärkungsgesetz: „Impuls für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung“
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt, zum 1. Januar 2018 tritt es in Kraft. Am 7. Juli ist das BRSG im Bundesrat verabschiedet worden. Drei Tage zuvor nahm BMAS-Staatssekretärin Yasmin Fahimi an einer Podiumsdiskussion zur Reform der Betriebsrente in Berlin teil und stellte sich danach den Fragen von MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch.
Frage: Sind Sie mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zufrieden?
Yasmin Fahimi: Ja, das war in der Tat ein großes Stück Arbeit, die nicht nur das Haus geleistet hat, sondern in diesem dreijährigen Verfahren auch ganz viele andere externe Experten, die man einbezogen hat – vor allem auch die Sozialpartner. Und es stecken unheimlich viele Details in diesem Gesetz.
Ich hoffe und bin auch davon überzeugt, dass es ein bisschen Zeit braucht, um das tatsächlich alles zu verarbeiten. Und dass es Zeit braucht, auch für die Tarifvertragsparteien, diesen Rahmen aufzunehmen. Aber wenn das [BRSG] jetzt am Freitag in Kraft tritt, dann bin ich sehr zuversichtlich, dass wir mit vielen einzelnen Bausteinen Impulse geben können für ein Mehr an betrieblicher Altersversorgung.
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Deutlich mehr Förderung: Wie haben Sie das Bundesministerium für Finanzen überzeugt?
Der Bundesfinanzminister hat offensichtlich großes Interesse daran gehabt, dieses Gesetz zum Erfolg werden zu lassen. Darüber sind wir sehr froh, weil wir insbesondere auch mit Blick auf die Geringverdiener eine deutliche Verbesserung der Förderung benötigen. Da hat sich im Laufe des Verfahrens doch viel bewegt – noch vor dem Kabinettsbeschluss aber eben auch danach.
Bis 2.200 Euro kann jetzt ein entsprechender steuerlicher Zuschuss beansprucht werden und diese zusätzliche Altersvorsorge wird zukünftig so nicht mehr angerechnet in der Grundsicherung. Bis zu 200 Euro können anrechnungsfrei bleiben. Das ist ein Riesenerfolg – gerade mit Blick auf die Geringverdiener.
Werden vom Sozialpartnermodell auch nichttarifgebundene Unternehmen profitieren?
Dieses Gesetz ist nicht nur ein Gesetz der Rechte, sondern auch ein Gesetz der Pflichten. Insofern ist den Tarifvertragsparteien hier eben auch mit ins Auftragsbuch geschrieben, dass sie sich öffnen sollen gegenüber nichttarifvertragsgebundenen Parteien. Man kann es auch umgekehrt sagen: Es dürfen eben keine unsachgemäßen Auflagen und Hindernisse aufgebaut werden. Ich glaube, dieser Auftrag ist verstanden.
Und im Sinne der guten Sozialpartnerschaft, die es in Deutschland immer noch gibt, glaube ich, dass man diesen Auftrag auch hören wird. Mir ist es jedenfalls immer noch lieber, wenn wir jetzt die Tarifvertragsparteien beauftragen, diese Verantwortung zu übernehmen und dieser Gestaltungsaufgabe gerecht zu werden, weil für beide Seiten auch eine große Chance darin liegt. Es ist mir lieber, als wenn wir als Gesetzgeber quasi mit dem großen allgemeinen Rahmen kommen, der am Ende für viele spezifische Interessen gar nicht passgenau ist.
Artikel vom 10.07.2017